BASICS: Lohnpfändung und gehaltsabrechnung
Zielgruppe: InsolvenzsachbearbeiterInnen, TreuhänderInnen, MitarbeiterInnen von Lohn- und Personalbüros und Steuerkanzleien
Referent: Prof. Dr. Hugo Grote, RheinAhrCampus Remagen
Unter anderem werden diese Fragen beantwortet:
Wie wird der pfändbare Anteil errechnet?
Bruttomethode oder Nettomethode?
Wie sind Nachtzuschläge zu berücksichtigen?
Wie genau müssen die Abrechnungen nachgeprüft werden?
Wann haftet der Treuhänder/Verwalter/Arbeitgeber?
Wie sind ganze oder halbe Unterhaltspflichten zu berücksichtigen?
Wie wird eigenes Einkommen von Ehegatten und Kindern berücksichtigt?
Wie sind mehrere Einkommen zusammen zu rechnen?
Wie berücksichtige ich Urlaubsgeld, Überstunden, Spesen etc. ?
Wie sind Nacht- und Feiertagszuschläge zu bewerten?
Wie sind Naturalleistungen, insbes. Dienstwagen zu berücksichtigen?
Von wem sind Fehlbeträge nachzufordern?
Wann und in welcher Höhe ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Neues zur Reform des P-Kontos 2021
Die Fortbildung wird sich an Beispielen aus der Praxis orientieren und die Teilnehmer sind ausdrücklich aufgefordert, ihre Fälle aus der Praxis in die Veranstaltung einzubringen.
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Seminarunterlagen. Eine Teilnehmerbescheinigung gem. § 15 FAO wird erstellt.
Der Referent ist Experte auf dem Gebiet des Lohnpfändungsrechts und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema, unter anderem der Rubrik „Gehaltsabrechnung des Monats“ in der Zeitschrift InsbürO.
Beachten Sie auch den Workshop: "Praxistraining: Lohnpfändung"
Teilnehmerbeitrag: 290 € zzgl. 19% USt.
ERMÄSSIGUNG BEI MEHREREN BUCHUNGEN: 90 € PRO TAG
Termine für Online-Veranstaltung via Zoom: 21.01.2022 und 04.04.2022
Die Fortbildung findet von 9:30 bis 17:00 Uhr statt, es werden jeweils 6 FAO-Stunden bescheinigt.
Anmeldung hier, per E-Mail oder Fax.